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Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen – SeeLAuFV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)

Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.

LA 1höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung40
Kenntnisse der englischen Sprache10
Beherrschen der deutschen Sprache10
Geburtsjahrgang10
Höchstes Abschlusszeugnis
– allgemeinbildende Schule5
ODER
– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)10
Fahrtzeit als NWO10
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15
Gesamt max.105

LA 3 und LA 2 höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung 35
Kenntnisse der englischen Sprache 10
Beherrschen der deutschen Sprache 10
Geburtsjahrgang 10
Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule 5
Dienststellung an Bord 7,5
Fahrtzeiten, Schiffsgröße 7,5
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft 15
Gesamt max. 100

Ersetzt V 9515-20 v. 25.2.2014 I 234 (SeeLAuFV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25